Die Geschichte der Garagengemeinschaft

Mit Vollmacht vom 10. April 1970 wurde erstmalig Herr Helmut Ramm bevollmächtigt, gegenüber dem Verpächter VEB Kommunale Wohnungsverwaltung Karl-Marx-Stadt die Interesse der Garagengemeinschaft zu vertreten. Insbesondere sei er berechtigt einen Pachtvertrag abzuschließen, sämtlichen Schriftwechsel zu führen und die Bezahlung des Pachtzinses vorzunehmen. Dies stellt die beurkundete Geburtsstunde der Garagengemeinschaft mit Benennung des Vertreters der Gemeinschaft dar.
Mit Nutzungsvertrag vom 06. Dezember 1971 wurde sodann auch das Pachtverhältnis der bis heute existenten Garagengemeinschaft begründet.

Den 3. Nachtrag zum Nutzungsvertrag vom 06. Dezember 1971, datiert auf den 28. Juni 1995, zwischen nunmehr der Grundstücks- und Gebäudewirtschaftsgesellschaft mbH Chemnitz (GGG) und der Garagengemeinschaft zeichnete für diese der neue Vertreter Herr Klaus Schreiber verantwortlich.

Mit dem 7. Nachtrag zum fortgeltenden Nutzungsvertrag vom 06. Dezember 1971, datiert auf den 08. April 2010, zeichnete Herr Ralf Zschiedrich als Vorstand für die Garagengemeinschaft verantwortlich. Seine über 12 jährige persönliche Alleinverantwortung für die Garagengemeinschaft endete im November 2022 infolge seines Ablebens.

Da sich für die hinterlassene, persönliche Alleinverantwortung von Herrn Zschiedrich als Vorstand für die Garagengemeinschaft kein unmittelbarer Nachfolger finden ließ, reifte die Idee der Gründung eines Vereines mit einem personell breiter aufgestellten Vorstand zur Organisation der Belange unserer Garagengemeinschaft.

Die Gründung des Vereines erfolgte am 01. Juni 2024, und schloss mit der Verleihung der Rechtsfähigkeit durch die zuständige Behörde Landesdirektion Sachsen mit Bescheid vom 19. Dezember 2024 als nunmehr wirtschaftlicher Verein (w.V.) ab.

Mit dem 8. Nachtrag zum Nutzungsvertrag vom 06. Dezember 1971, datiert auf den 24. Juni 2025, wurde unser Verein als neuer Zwischenpächter von der GGGmbH rückwirkend zum 01.07.2024 vertraglich bestimmt.

Mit dem Jahr 2025 sieht der Verein nicht nur mit dem Jahr der Europäischen Kulturhauptstadt Chemnitz, sondern auch mit dem 55-jährigen Jubiläum der Garagengemeinschaft einem besonderen und auch herausfordernden Jahr als Startzeitpunkt entgegen.

Getreu dem Motto Höre niemals auf anzufangen und fange niemals an aufzuhören! – Packen wir es an!

Warum eine Mitgliedschaft in unserem Verein?

Als Mitglied in unserem Verein hat man natürlich das Recht, an unseren Mitgliederversammlungen teilzunehmen.

Hierdurch nimmt jedes Mitglied am Willensprozess unseres Vereines im Rahmen der derzeit gültigen Satzung teil, und somit auch aktiv an Entscheidungen unsere Garagengemeinschaft betreffend.

Einen finanziellen Nachteil gegenüber Nicht-Mitglieder steht nicht zu befürchten.

Darüber hinaus ist mit der Mitgliedschaft in unserem Verein eine Mitgliedschaft im Verband Deutscher Grundstücksnutzer e.V. verbunden. Die angeboten Leistungen (tlw. optional) des Verbandes können darüber hinaus auch für andere Grundstücksnutzungsverhältnisse in Anspruch genommen werden. Allein hieraus ergeben sich bereits finanzielle Vorteile für Mitglieder in unserem Verein.

Also: Werden Sie Teil unseres Vereines und somit zum Taktgeber unserer gemeinsamen Belange!