Garagenerwerb

In der Rubrik „Vertragsunterlagen“ wurden Dokumente zum Erwerb und zur Veräußerung von Garageneigentum eingestellt. Die Nutzung der Dokumente vereinfacht die anschließende Ausfertigung der Rahmenvereinbarung (sog. Drei-Seiten-Vertrag) als Fortschreibung eines bestehenden Nutzungsvertrages erheblich.