Neuer Zwischenpächter!

Mit dem 8. Nachtrag zum Nutzungsvertrag vom 06.12.1971 wurde unser Verein rückwirkend zum 01.07.2024 als neuer Zwischenpächter der unseren Garagenkomplex umfassenden Gesamtfläche vertraglich bestimmt.

Damit herrscht wieder Klarheit hinsichtlich der Rollen im weiterhin fortgeltenden Rechtsverhältnis, dem sogenannten „Drei-Seiten-Vertrag“ (1. Grundstückseigentümer; 2. Zwischenpächter und 3. unmittelbar Nutzungsberechtigter).

Die mit dieser, unserer neuen Rolle einhergehenden Vertragsbestimmungen werden wir in Kürze zur digitalen und/oder papiergebundenen Vervollständigung der eigenen Vertragsunterlagen aller hiervon betroffenen Garageneigentümer auf unserer Website zum Download bereitstellen.